Der Wolf, der in der Region Hannover mehrere Nutztiere gerissen haben soll, darf weiter gejagt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden.
Nachdem der Wolf ein Rind in der Region gerissen haben soll, hatte das Land Niedersachsen in der vergangenen Woche das Tier zum Abschuss freigegeben – als erstes Bundesland wendete es dafür ein neues Schnellverfahren an. Die sogenannte „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ ging dagegen vor, wollte die Abschussgenehmigung juristisch stoppen – allerdings ohne Erfolg. Nachdem zuerst das Verwaltungsgericht Oldenburg einen entsprechenden Eilantrag zurückwies, bestätigte jetzt auch das OVG Lüneburg das Vorgehen des Landes. Da die Abschussfreigabe sich nur auf einen bestimmten Wolf beziehe, sei weder das betroffene Rudel noch die gesamte Population gefährdet. Damit darf das Tier bis zum 12. April noch gejagt werden.