Gerichtsurteil bei Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger: Mietobergrenze ist angemessen - Radio Hannover - die Stimme der Stadt auf 100,0

Gerichtsurteil bei Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger: Mietobergrenze ist angemessen

Für Menschen, die langfristig Bürgergeld beziehen, zahlt das Jobcenter Wohnkosten - bis zu einer bestimmten Obergrenze. Hier in Hannover ist die umstritten - das Landessozialgericht hat sie jetzt aber für angemessen erklärt. Das Konzept des Jobcenters in Hannover beruhe auf den "repräsentativen und validen Daten eines qualifizierten Mietspiegels", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Das Vorgehen des Jobcenters dabei: Die Mieten müssen sich im günstigsten Drittel des Mietspiegels für die jeweilige Wohnungsgröße befinden – also zum Beispiel, wenn bei Wohnungen bis 60 Quadratmeter die Mieten im unteren Drittel bis 8 Euro pro Quadratmeter reichen, liegt die Obergrenze bei genau diesen 8 Euro.

Einige Kammern des Sozialgerichts hatten höhere Wohnkosten zugesprochen. Mit dem Urteil des Landessozialgerichts sind aber anderslautende Urteile der ersten Instanz aufgehoben.