Ein Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Kirchrode ist vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Nachbarn hatten gegen die Baugenehmigung geklagt – das Vorhaben sei, Zitat, „nicht gebietsverträglich“.
Das sieht das Gericht anders. Es handele sich um Wohnraumnutzung – und keine Notunterkunft, denn der Aufenthalt ist auf Dauer angelegt. Und das Vorhaben ist laut Gericht auch gebietsverträglich – weil dort auch so hätte ein Mehrfamilienhaus hingebaut werden können. Das genehmigte Vorhaben unterscheide sich davon nicht wesentlich. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Auf den knapp 9.000 m² sind Gebäude mit fast 50 Wohnungen in unterschiedlichen Größen geplant. Dort können rund 100 Menschen unterkommen.