Kein Anspruch auf sofortige Schutzimpfung: Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Dienstag den Antrag eines 83-jährigen Mannes abgelehnt. Der Senior hatte argumentiert, dass er aufgrund seines Lebensalters, seiner Vorerkrankungen und seiner Lebenssituation – als Vater von zwei schulpflichtigen Kindern – ein Härtefall sei und ihm somit eine unverzügliche Schutz-Impfung zustehe. Nach Auffassung des Gerichts gehöre der Mann zwar der Impfgruppe mit höchster Priorität an. Ein Anspruch auf Impfung bestehe aber nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe. Da das Land Niedersachsen aktuell nicht über ausreichend Impfstoff verfügt, sei die Entscheidung, zunächst Menschen in Alten- und Pflegeheimen zu impfen, nicht zu beanstanden. Darüber hinaus sei die Situation des 83-Jährigen im Vergleich zu anderen impfberechtigten Personen nicht derart verschärft, dass eine sofortige Impfung zwingend sei. Es sei ihm möglich und zumutbar, sich durch verstärkte Schutzmaßnahmen und Kontaktvermeidung zu schützen, so das Gericht. Der Senior kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.