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++ Gerichtsurteil: Hindenburgstraße kann umbenannt werden ++

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Klage von Anliegern abgewiesen, die die Umbenennung in Loebensteinstraße verhindern wollten. Bereits im Juni hatte das Verwaltungsgericht Hannover die Umbenennung für rechtens erklärt. Dagegen hatte die Bürgerinitiative Hindenburgstraße Berufung eingereicht. Doch die wurde nun abgelehnt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die noch drei der ursprünglich zwölf Kläger hatten argumentiert, anstelle des Stadtbezirksrates hätte der Rat der Stadt über die Umbenennung entscheiden müssen. Das Oberverwaltungsgericht hingegen betonte, der Stadtbezirksrat Mitte dürfe über die Umbenennung entscheiden, weil die Straße ausschließlich in diesem Bezirk liege. Wegen der fragwürdigen Rolle des Reichspräsidenten Hindenburg in der NS-Zeit gab es seit Jahren Streit um den Straßennamen. Nach dem Urteil kann er nun endgültig in Loebensteinstraße geändert werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.