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Klage abgewiesen: Gelbe Tonne darf nicht auf Gehweg stehen

Seit der Einführung der Gelben Tonnen stehen in Hannover noch einige Behälter auf den Gehwegen rum. Das ist aber nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Jetzt hat sich das Verwaltungsgericht erstmals mit diesem Thema befasst. Geklagt hatte eine Hauseigentümerin aus Linden. Sie wollte erreichen, dass die Gelben Tonnen dauerhaft vor dem Mietshaus auf dem Gehweg stehen bleiben dürfen. Die Stadt hatte zuvor eine Sondererlaubnis abgelehnt. Das Gericht hat die Klage der Hauseigentümerin zurückgewiesen und der Stadt recht gegeben. Die Klägerin hat demnach keinen Anspruch auf eine Ausnahmeregelung. Es sei in diesem Fall zumutbar, die Gelben Tonnen am Abholtag vom Hinterhof durch das Treppenhaus zu transportieren, auch wenn es über insgesamt acht Stufen gehe. Auch vom Gegenargument der Vermieterin, das zahlreiche Kinderwagen im Hausflur einen Transport erschweren, ließ sich das Gericht nicht überzeugen. Dann müsse der Flur am Tag der Tonnenleerung eben freigeräumt werden. Gegen das Urteil kann die Klägerin Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.