Ein Mann aus Hannover hat regelmäßig Essensreste aus dem Fenster in die Dachrinne geworfen – jetzt muss er aus seiner Wohnung in der Sallstraße in der Südstadt ausziehen. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Die Vermieterin hatte ihm bereits zweimal gekündigt: einmal wegen der Essensreste und weil der Mieter durch einen mit einem Gitter geschützen Schacht im Bordstein eine Stromleitung für sein Mofa installiert hatte. Der Richter machte sich selbst vor Ort ein Bild: Essensreste wie Knochen, Gewürzgurken oder Nudeln hatten die Rinne verstopft und beschädigt. Das Gericht gab der Vermieterin recht – dem Mieter gewährt es eine Räumungsfrist von dreieinhalb Monaten.