Mordprozess Barsinghausen: Schwester des Opfers bleibt von weiterer Aussage verschont. - Radio Hannover - die Stimme der Stadt auf 100,0

Mordprozess Barsinghausen: Schwester des Opfers bleibt von weiterer Aussage verschont.

Im Mordprozess um den Tod eines vierjährigen Jungen aus Barsinghausen muss die Schwester des Opfers nicht erneut vor dem Landgericht Hannover aussagen. Das Gericht hat keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens. Nach der Aussage der Siebenjährigen vor Gericht hatte die Verteidigung ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit gefordert, um sicherzustellen, dass das Kind nicht in seiner Aussage beeinflusst wurde. Wie die HAZ berichtet, wird es dazu aber nicht kommen. Der Beistand der Zeugin habe mitgeteilt, dass sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache. Zudem habe die Vorsitzende Richterin betont, dass es grundsätzlich Aufgabe und Kompetenz der Richter sei, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen. Und in diesem Fall habe das Gericht keine Zweifel. Vor anderthalb Wochen hatte die Schwester des Opfers den Lebensgefährten der Mutter vor Gericht belastet. Sie bestätigte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe den Jungen am Tattag mit einem Fleischklopfer geschlagen - im Beisein der Mutter. Der Angeklagte muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht verantworten, die Mutter wegen Mordes durch Unterlassen.