Es muss neu verhandelt werden: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil zu einem mutmaßlich illegalen Autorennen in Barsinghausen weitgehend aufgehoben. Bei dem schweren Unfall vor zwei Jahren waren zwei kleine Kinder getötet worden. Die Hauptangeklagte war zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, der Fahrer des anderen Wagens zu vier Jahren Haft. Ursprünglich waren die Frau und der Mann wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen. Verurteilt wurden sie wegen unerlaubten Autorennens mit Todesfolge. Der BGH sieht bei dem Urteil Rechtsfehler: So habe das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz der Frau zu Unrecht abgelehnt. Außerdem sei auch die Beweiswürdigung nicht frei von Rechtsfehlern. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer des Landgericht Hannovers neu verhandelt werden. Bei dem Unfall in Barsinghausen waren die beiden Autofahrer mit bis zu 180 Stundenkilometern nebeneinander hergefahren. Auf der einspurigen Straße galt Tempo 70. In einer Kurve prallte die Frau mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Zwei Kinder im Alter von zwei und sechs Jahren kamen ums Leben.
Nach tödlichem Autorennen in Barsinghausen: BGH hebt Urteil auf
