Die Stadt Hannover darf die neue Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Kirchrode bauen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Damit bestätigten die Richter eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Mehrere Anwohner hatten versucht, die Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft „Am Heisterholze“ im Eilverfahren zu stoppen. Sie hielten das Vorhaben laut Klage für rücksichtslos und nicht vereinbar mit den geltenden Bauvorgaben. Auch befürchteten die Anwohner unter anderem zu viel Verkehr, Lärm und soziale Konflikte. Das Gericht ordnet die Anlage zwar eher als soziale Einrichtung ein, sieht aber keine Verletzung von Nachbarrechten. Auch die erwarteten Belastungen für die Umgebung seien noch zumutbar, so die Richter. Der Beschluss ist endgültig – ein Baustopp ist damit vom Tisch. Geplant ist in Kirchrode eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 107 Menschen in insgesamt vier zweigeschossigen Gebäuden.
OVG Beschluss: Kein Baustopp für Flüchtlingsunterkunft in Kirchrode