Das Urteil ist rechtskräftig: Ein Orchestermusiker hat zwei Kollegen und seiner Mutter Rattengift untergemischt. Nach einem ersten Urteil am Landgericht ging der Fall zum Bundesgerichtshof. Er war erst zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Für die Verteidigung zu viel, für die Staatsanwaltschaft zu wenig. In einem zweiten Urteil am Landgericht fiel die Strafe länger aus: der Mann soll siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft zwölf gefordert. Die Verteidigung hatte vorsorglich Revision eingelegt – diese laut Medienberichten aber jetzt zurückgezogen. Das bedeutet das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Der 64-Jährige hatte er seiner Mutter Rattengift ins Essen gemischt – er wollte sie dazu bewegen, ins Pflegeheim zu gehen, so seine Argumentation. Auch in einen Dip für zwei Freunde hatte der Mann Rattengift gemischt.