Das Urteil lautet erneut Gefängnis: Eine Hebamme aus Neustadt am Rübenberge ist in einem Revisionsprozess wieder zu einer Haftstrafte verurteilt worden. Sie hatte 2015 eine Hausgeburt begleitet, bei der das Baby gestorben war. Bereits 2022 war sie vor Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. So auch im Revisionsprozess – allerdings reduzierte das Landgericht Verden laut Medienberichten die Haftstrafe: von vier Jahren auf Drei Jahre und drei Monate.
Die Hebamme soll bei der Hausgeburt nicht angemessen auf Komplikationen reagiert haben. Das ungeborene Kind starb an Sauerstoffmangel und wurde tot geboren. Wegen verschiedener Risikofaktoren hätte eine Hausgeburt erst gar nicht stattfinden dürfen.