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SocialCard für Asylsuchende: Hannover sieht sich durch Hamburger Gerichtsurteil bestätigt

Als eine der ersten Kommunen überhaupt hatte Hannover im Dezember die Sozialkarte für Asylsuchende eingeführt und bewusst auf eine Bargeldbeschränkung verzichtet. Durch ein Hamburger Gerichtsurteil sieht sich die Stadt nun bestätigt. Das dortige Sozialgesicht hat entschieden, dass eine pauschale Beschränkung des Bargeldbetrags bei den Bezahlkarten nicht rechtmäßig ist. Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay begrüßt die Gerichtsentscheidung. Es zeige, dass starre Obergrenzen nicht haltbar seien. Denn damit würden die individuellen Rechte der Menschen missachtet. Onay erklärte, dass schon die Debatte über Beschränkungen der Karte falsch und nicht zielführend gewesen sei. Ziel sei es, Geflüchteten einen diskriminierungsfreien Zugang zur bargeldlosen Zahlung zu ermöglichen. Gleichzeitig wolle man den Verwaltungsaufwand bei den Sozialleistungen reduzieren – das funktioniere in Hannover gut, so der Oberbürgermeister. Er plädiere dafür, den Kommunen einen Ermessensspielraum zu geben und die im Raum stehende Beschränkung ad acta zu legen.